Mehrkostenversicherungen Elektronik und Maschinen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Mehrkostenversicherungen Elektronik und Maschinen bedeutet.
Mehrkostenversicherungen Elektronik und Maschinen - Definition
Mehrkostenversicherungen Elektronik und Maschinen
Gegenstand der Mehrkostenversicherungen für Elektronik und Maschinen
Mehrkosten zur Fortführung des Betriebes, wenn durch einen Sachschaden an den im Maschinenverzeichnis aufgeführten betriebsfertigen Maschinen und maschinellen Einrichtungen deren technische Einsatzmöglichkeit unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Oft können Betriebe nach einem Sachschaden weiterarbeiten, z. B. über Fremdstrombezug, oder Fremdprodukte zukaufen.
Die Leistung des Versicherers umfasst die Entschädigung der
zeitabhängigen und zeitunabhängigen Mehrkosten jeder Art, die der VN während der vereinbarten Haftzeit aufwenden muss, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Maschine oder eines elektronischen Systems wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichwertige ersetzt werden muss,
Schadenabwendungs- und Minderungskosten.
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