Mindestversicherungssummen
In der Pflichtversicherung betragen die Mindestversicherungssummen 250.000 EUR je Versicherungsfall und 1 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Höhere Summen können festgelegt werden, z. B. in der Autoversicherung durch das Pflichtversicherungsgesetz (§ 114 VVG).
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