Mitversicherte Personen Versicherungsvertrag
In einem Versicherungsvertrag zusätzlich neben der versicherten Person bzw. dem Versicherungsnehmer versicherte Person. Teilweise können mitversicherte Personen eigene Forderungen gegen das Versicherungsunternehmen geltend machen (z.B. Fahrer in der Autoversicherung), teilweise haben sie hierauf kein Anrecht (z.B. Familienversicherte in einer Unfallversicherung).
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