Nachweise Versicherungsfall
Wird eine Lebensversicherung fällig durch Erreichen des Ablauftermins, muss dem Versicherer die Versicherungspolice vorgelegt werden, ggf. auch Nachweise über die letzte Beitragszahlung.
Im Todesfall der versicherten Person ist eine unverzügliche Anzeige an den Lebensversicherer erforderlich, außerdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden (vgl. z.B. § 11 der Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung 2009):
Eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde.
Ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie ggf. über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat.
Versicherungspolice als Nachweis der Berechtigung, die versicherte Leistung in Empfang zu nehmen. Im Einzelfall können auch weitere Legitimationsnachweise erforderlich werden, zum Beispiel ein Erbschein.
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