Nebemrisiken
In eine Betriebhaftpflichtversicherung sind betriebs- und branchenübliche Nebemrisiken regelmäßig pauschal eingeschlossen. Hierzu zählen z. B. Ausstellungen, Messen, Betriebsveranstaltungen, Sicherheitseinrichtungen, Haus- und Grundbesitz sowie Sozialeinrichtungen.
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