Nicht ersatzpflichtige Schäden
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Nicht ersatzpflichtige Schäden bedeutet.
Nicht ersatzpflichtige Schäden - Definition
Nicht ersatzpflichtige Schäden
In der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung der Autoversicherung folgende Schäden als Nicht ersatzpflichtige Schäden und werden nicht übernommen:
Veränderungen
Verbesserungen
Verschleißreparaturen
Wertminderung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Nutzungsausfall
Mietfahrzeugkosten
Treibstoff
Nicht in der Teileliste aufgeführte oder besonders versicherte Teile.
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