Nicht versicherte Risiken
Durch die Private Haftpflichtversicherung bleiben folgende Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Risiken von Betrieb, Beruf, Dienst, Amt
Ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung
Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs
Einschränkungen gelten außerdem jeweils bei den Einschlüssen zum Versicherungsschutz.
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