Nutzfeuer
Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer) erfüllt.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Nutzungsart (Hausratversicherung)
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




