Nutzwärme
Ausschluss von Schäden an versicherten Sachen in der Feuerversicherung, wenn diese einem Nutzfeuer oder Nutzwärme ausgesetzt werden.
Beispiel
Die Leistungseinschränkung ist seit den VHB 92 aus den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung herausgenommen worden.
Im gewerblichen Versicherungsbereich werden Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausgebrochen ist über die Klausel 3102 mitversichert. Wichtig ist dieser Einschluss beispielsweise für Wäschereien.
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