Obliegenheiten (Tierversicherung)
In der Tierversicherung gelten spezielle Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
Anzeigepflicht bei Störungen, die die Hinzuziehung eines Tierarztes notwendig macht, bei Lahmheit, Unfällen, Tod, Seuchen und Seuchenverdacht, Abhandenkommen u.a.
Behandlungspflicht erkrankter Tiere durch einen Tierarzt.
Schadenabwendungs- und -minderungspflicht.
Genehmigungspflicht bei Tötungen, außer wenn die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann.
Anzeigepflicht bei der Polizei im Fall des Abhandenkommens.
Beweis- und Belegpflicht im Versicherungsfall.
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