Öko-Audit
Im Jahre 1993 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einer gemeinschaftlichen Umweltmanagement- und Betriebsprüfungsregelung, sogenanntes Öko-Audit erlassen. Ziel ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. Diese EU-Verordnung wurde 1995 durch das Umweltauditgesetz (UAG) ergänzt und anwendungsfähig gemacht. Durch systematische Ermittlung des Ist-Zustandes, Festlegung von konkreten, nachprüfbaren Zielen, Bereitstellung der Mittel der Zielerreichung und bewusste Öffentlichkeitsarbeit kann das teilhabende Unternehmen eigene Vorteile erzielen, z. B. die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und bessere Akzeptanz bei Behörden und der Öffentlichkeit.
Die Qualität des Umweltmanagements wird auch bei der Ausgestaltung der Umwelthaftpflichtversicherung berücksichtigt.
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