Ordnungswiedrigkeitsrechtsschutz
Der Ordnungswiedrigkeitsrechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Verteidigung bei Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit dient, zum Beispiel bei einem Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit (§ 2j ARB 2000). Ausgeschlossen bleiben allerdings Verstöße gegen Halte- und Parkverbot, da der Rechtsschutzversicherer mit zu vielen Bagatellfällen kostentreibend belastet würde (§ 3 Abs. 3e ARB 2000).
Der Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrs-Rechtsschutz
Fahrer-Rechtsschutz
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung)
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
Rechtsschutz für Firmen
Rechtsschutz für Vereine
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
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