Personenversicherungen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Personenversicherungen bedeutet.
Personenversicherungen - Definition
Personenversicherungen
Charakteristikum bei Personenversicherungen: Versichert sind die unterschiedlichen Lebensrisiken
Altersvorsorge
Hinterbliebenenversorgung
Invaliditätsabsicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge
Pflegeversicherung
Krankheitsvorsorge
Personenversicherungen decken den finanziellen Mittelbedarf, der aus den vorstehenden Risiken entsteht. Personenversicherungen sind sehr stark emotional belastet und nur korrekt einzuordnen, wenn die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherungsträger, also der
gesetzlichen Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
gesetzlichen Unfallversicherung
gesetzlichen Pflegeversicherung
ebenfalls berücksichtigt werden.
Kollektivversicherungen werden angeboten, um durch geringere Verwaltungskosten für die Versicherten geringere Beiträge gegenüber Einzelversicherungen erzielen zu können.
Gruppenverträge oder Kollektivverträge sind oft als Arbeitgeberleistung vorhanden, so z. B. in Form der
Gruppen-Unfallversicherungen
Kollektiv Lebensversicherung
Gruppen Direktversicherungen
Gruppen Rückdeckungsversicherungen
Gruppen Krankenversicherungen
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