Pflegebedürftigkeit
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Pflegebedürftigkeit bedeutet.
Pflegebedürftigkeit - Definition
Pflegebedürftigkeit
Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen und diese Hilfsbedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.
Zu den Krankheiten und Behinderungen zählt das Gesetz:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Pflegefall
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
