Pflegegeld
In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der Privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall.
Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht:
Pflegestufe I: bis zu 215 EUR
Pflegestufe II: bis zu 420 EUR
Pflegestufe III: bis zu 685 EUR
Für die stationäre Pflege in der Privaten Pflegeversicherung gelten die unter Sachleistungen genannten Beträge gleichermaßen.
Ist die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen nicht zur Pflege in der Lage, können die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Außerdem muss regelmäßig (halbjährlich bzw. bei Pflegestufe III vierteljährlich) eine Beratung vor Ort durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung wahrgenommen werden.
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