Pflichtversicherter
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) gelten folgende Personenkreise als Pflichtversicherter:
Arbeitnehmer und Auszubildende
Arbeitslose
Künstler und Publizisten
Studenten
Praktikanten
Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen
Rentner, die vorher im aktiven Berufsleben Pflichtversicherte waren
Behinderte
Sozialhilfeempfänger, wenn sie vom Sozialamt angemeldet werden
Seit dem 1. April 2007 besteht für alle Personen, die der GKV zuzurechnen sind, eine Versicherungspflicht.
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