Prämienanpassung
Der Prämiensatz einer Hausratversicherung (ausgedrückt in Promille und anzuwenden auf die Versicherungssumme) kann gemäß § 14 VHB 2000 zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht bzw. muss gesenkt werden, wenn sich die Summe der Schadenzahlungen aller Versicherer im Verhältnis zur Summe aller Versicherungssummen in der Hausratversicherung deutscher Versicherer verändert hat. Berücksichtigt werden die Ergebnisse der deutschen Hausratversicherung der letzten vier Jahre nach Feststellung durch die BaFin.
Bei einer Prämienanpassung hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt, zu dem die Prämienerhöhung wirksam wird.
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