Preissteigerungen
Notwendige Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Diese werden in der Wohngebäudeversicherung (Abschnitt A § 8 Abs. 4 VGB 2008) sowie in der Gewerbegebäudeversicherung durch Einschluss der Klausel 1301 (Preisdifferenz Versicherung) ersetzt.
Beispiel
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