Produkthaftung
Hersteller von Produkten, Zulieferer, Importeure von außerhalb der Europäischen Union produzierten Produkten oder Quasi-Hersteller, die sich durch Anbringung ihres Namens am Produkt als Hersteller ausgeben, unterliegen der Produkthaftung für Personen- und Sachschäden, die durch das Produkt ausgelöst werden. Es gibt eine Entlastungsmöglichkeit, wenn der Hersteller in der Lage ist nachzuweisen, dass er entweder das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat oder es bei Auslieferung fehlerfrei war oder zum Auslieferungszeitpunkt durch gesetzliche Vorschriften zwingend den Fehler enthielt oder der Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden konnte.
Die Produkthaftung ist auf 85 Mio. EUR für Personenschäden begrenzt. Bei Sachschäden ist sie unbegrenzt, allerdings gilt eine Selbstbeteiligung des Geschädigten von 500 EUR.
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