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Produktschutzversicherung

Produktschutzversicherung

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Produktschutzversicherung bedeutet.

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Produktschutzversicherung - Definition

Produktschutzversicherung

Die Produktschutzversicherung ist eine Spezialversicherung gegen Ansprüche wegen Kontamination eines Produktes, zum Beispiel die unbeabsichtigte Verunreinigung in Folge von Produktionsfehlern oder die absichtliche durch Fremde (z. B. Erpresser, die Lebensmittel vergiften) oder eigene Betriebsangehörige. Versicherungsschutz wird gewährt, wenn die Ware bereits in den Verkehr gebracht wurde und die Benutzung zu einer Personenschädigung geführt hat oder führen könnte.
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen die Folgen einer Produktkontamination, indem er bestimmte Kosten und Gewinneinbußen, die dem VN in diesem Zusammenhang entstehen, entschädigt.
Deckungsauslöser sind folgende Ereignisse:
Grüner Pfeil nach rechts nicht vorsätzliche Produktkontamination
Hierunter versteht man die zufällige oder unbeabsichtigte Kontamination, Beschädigung oder unrichtige Auszeichnung von Erzeugnissen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine Ware des Versicherungsnehmers bereits in Verkehr gebracht wurde und ihre Benutzung oder ihr Verzehr dazu geführt hat bzw. dazu führen könnte, dass Personen innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Verzehr oder der Benutzung gesundheitliche Schäden erlitten haben bzw. erleiden könnten oder gestorben sind bzw. sterben könnten.
Grüner Pfeil nach rechts vorsätzliche Produktkontamination
Hierunter versteht man jede von Dritten (einschließlich der Betriebsangehörigen) vorgenommene oder verursachte tatsächliche, behauptete oder angedrohte, vorsätzliche, böswillige und rechtswidrige Veränderung oder Kontamination von versicherten Erzeugnissen des Versicherungsnehmers. Diese muss darauf abzielen, die Erzeugnisse entweder tatsächlich ungeeignet oder gefährlich für die Benutzung oder den Verzehr zu machen oder gegenüber der Öffentlichkeit einen solchen Eindruck zu erwecken.

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