Proportionalitätsregel
Die sogenannte besagt, das im Falle der Unterversicherung der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert haftet. Sofern es sich nicht um einen Totalschaden handelt, wird die Entschädigung nach der sog. Proportionalitätsregelung berechnet:
Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme: Versicherungswert.
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