Provisorische Maßnahmen
Kosten durch Provisorische Maßnahmen zum Schutz der versicherten Sachen gelten in den Sachversicherungen als mitversichert (z.B. Abschnitt A § 8 Absatz 2 i) VHB 2008 der Hausratversicherung).
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Prozessführung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




