Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bedeutet.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Definition
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, sofern diese nicht bereits über den Schadenersatz-, Arbeits- oder Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgedeckt sind (§ 2d ARB 2000). Konkret gemeint sind beispielsweise private Kaufverträge, Kreditverträge oder Beauftragung von Handwerkern.
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrsrechtsschutz
Privatrechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung)
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
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