Rechtswahlfreiheit
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Rechtswahlfreiheit bedeutet.
Rechtswahlfreiheit - Definition
Rechtswahlfreiheit
Der Begriff Rechtswahlfreiheit bedeutet, daß gemäß den Regeln des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union zum Internationalen Versicherungsvertragsrecht können die Parteien des Versicherungsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen die auf den Versicherungsvertrag anzuwendende nationale Rechtsordnung wählen können. Das gilt vor allem für Versicherungsverträge über Risiken aus gewerblicher, bergbaulicher oder freiberuflicher Tätigkeit in mehr als einem EU Mitgliedsstaat sowie für die Versicherung von Großrisiken.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Regelaltersrente
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
