Reiter
Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz als Reiter eines fremden Pferdes. Die Tierhalterhaftung ist jedoch ausgeschlossen, für eigene Pferde ist sie nur über eine Pferdehalterhaftpflicht Versicherung abdeckbar.
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