Rentenauskunft
Seit 2004 haben Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Renteninformation und Versicherte ab Vollendung des 54. Lebensjahres auf eine alle drei Jahre erteilte Rentenauskunft.
Die Rentenauskunft enthält Folgendes:
Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten.
Darstellung über die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte mit der Angabe ihres derzeitigen Wertes und dem Hinweis, dass sich die Berechnung der Entgeltpunkte aus beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten nach der weiteren Versicherungsbiografie richtet.
Prognose zu den Rentenarten Regel-Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder voller Erwerbsminderung sowie Witwen- bzw. Witwerrente.
Auf Antrag auch weitere Hinweise z.B. zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Renten.
Allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch.
Hinweis darauf, dass alle Informationen auf den gespeicherten Daten sowie auf derzeit geltendem Recht basieren und damit unter Vorbehalt stehen.
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