Reparaturkosten
Versicherte Leistung in der Vollkasko- und der Teilkasko Versicherung. Die Reparaturkosten werden bis maximal zum Wiederbeschaffungswert übernommen, sonst gilt die Beschädigung als wirtschaftlicher Totalschaden. In der Schadenregulierungspraxis wird die Fahrzeugbewertung durch einen Gutachter vorgenommen, der auf Basis der entsprechenden Listen (z.B. Eurotax Schwacke) und dem individuellen Fahrzeugzustand einen Wiederbeschaffungswert feststellt.
In der Autoversicherung wird die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs des Anspruchstellers nach den gleichen Grundsätzen übernommen.
Der Versicherungsnehmer bzw. der Anspruchsteller kann die Bewertung durch den Versicherer oder einen unabhängigen Gutachter vornehmen lassen, dessen Reparaturkosten ebenfalls vom Versicherer zu erstatten sind, sofern es sich nicht nur um Bagatellschäden handelt.
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