Restwert
Restwert im Sinne der Sachversicherung ist der Wert der nach einem Versicherungsfall verbleibenden Reste versicherter Sachen, wenn diese zwar nicht vollständig zerstört sind, aber dennoch ein Totalschaden vorliegt, weil eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Einzelheiten werden in der Sachversicherung durch sog. Restwertklauseln geregelt.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Retrozession
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




