Risikoausschluss
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Risikoausschluss bedeutet.
Risikoausschluss - Definition
Risikoausschluss
Die Klauseln zum Risikoausschluss (z.B. in Ziffer 7 AHB 2008) sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert. Der Zweck der Ausschlussregelung ist nur in den Grenzen der Wortwahl berücksichtigungsfähig.
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