Rückruf
Unter einem Rückruf versteht man den Aufruf z. B. eines Herstellers an die Käufer und Benutzer seiner Produkte, diese wegen Mängeln nicht zu verwenden und sie zurückzugeben, sowie die Warnung vor sicherheitsdefizitären Produkten. Der erforderliche Rückruf von Produkten ist regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden, die im Rahmen einer Rückrufkostenversicherung gedeckt werden können. Man unterscheidet zwischen dem aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Herstellers oder Lieferanten abgeleiteten Eigenrückruf und dem auf Veranlassung eines Dritten oder einer Behörde (z. B. nach dem Produktsicherheitsgesetz) durchzuführenden Fremdrückruf.
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