Rückstufung
In der Autoversicherung und in der Vollkaskoversicherung wird der Versicherungsvertrag im folgenden Versicherungsjahr (meistens das Kalenderjahr) nach einem Schadenfall zurückgestuft, entweder in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse oder eine Schadenklasse. Ereignen sich mehrere Schäden in einem Versicherungsjahr kommt es zu einer stärkeren Rückstufung. Die Rückstufung gilt je nach Schadenart nur für den betroffenen Bereich, also entweder Haftpflicht oder Vollkasko oder beide zusammen.
Die Rückstufungsregelungen sind je Versicherer und je Bereich (Haftpflicht oder Vollkasko) unterschiedlich geregelt und ändern sich häufig. Nachzulesen sind sie jeweils in den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB).
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Rücktritt
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




