Sachleistungen
Die Soziale Pflegeversicherung erbringt in der Regel Sachleistungen, das heißt, sie übernimmt die Kosten einer ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege. Sachleistungen für ambulante und teilstationäre Pflege werden je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht:
Pflegestufe I: bis zu 420 EUR
Pflegestufe II: bis zu 980 EUR
Pflegestufe III: bis zu 1.470 EUR oder in besonderen Härtefällen bis zu 1.918 EUR
Bei stationärer Pflege werden Sachleistungen bis zu 1.432 EUR, bzw. in besonderen Härtefällen bis zu 1.688 EUR erbracht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann abweichend ein Pflegegeld in Anspruch genommen werden oder eine Kombination beider Leistungsarten.
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