Safe
Als Wertbehältnis in der Hausratversicherung (Abschnitt A § 13 b) VHB 2008) gilt ein verschlossener Wertschutzschrank (Safe) mit Anerkennung durch den Verband der Schadenversicherer (VdS), der mindestens 200 kg wiegt und fachmännisch nach den Vorschriften des Herstellers verankert oder bündig in Wand oder Boden eingelassen ist.
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