Schadenersatzrechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Durchsetzung eigener Haftpflichtansprüche gegen einen Dritten oder dessen Haftpflichtversicherung dient (§ 2a ARB 2000).
Nicht abgedeckt sind Schadenersatzansprüche auf vertraglicher statt gesetzlicher Grundlage – zum Beispiel die Durchsetzung von Ansprüchen aus Kaufverträgen u.a. – und auf Grund von Ansprüchen, die der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abdeckt.
Der Schadenersatzrechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrs-Rechtsschutz
Fahrerrechtsschutz
Privatrechtsschutz für Selbstständige
Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung)
Firmenrechtsschutz
Vereinsrechtsschutz
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
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