Schadenrückversicherung
Auch nichtproportionale Rückversicherung genannt.
Ihr Wesen ist, dass die Schadenrückversicherung nur dann vom Erstversicherer an Schadenzahlungen beteiligt wird, wenn der einzelne Schaden oder ein Kumulschaden eine bestimmte, vereinbarte Höhe übersteigt. Das Entgelt wird dementsprechend individuell kalkuliert.
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