Schnellsparen
Schnellsparen bedeutet, wenn ein Bausparvertrag, die bereits bei Abschluss oder innerhalb des ersten Jahres danach die tariflich geforderte Mindestansparung erreichen, zum Beispiel durch Anlage eines größeren Geldbetrages. Schnellsparerverträge können nur in bestimmten Grenzen angeboten werden, weil sonst die Kalkulationsbasis der Bausparkasse gefährdet wäre, denn Bausparen ist üblicherweise durch eine relativ lange und gleichmäßige Besparung und Mittelerbringung für diejenigen geprägt, die gleichzeitig ihr Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Schönheitsschaden
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




