Schweigepflicht
Der Antragsteller und die zu versichernden volljährigen Personen müssen die von der Schweigepflicht entbinden, damit diese den Antrag prüfen oder auch im Schadenfall Rückfragen halten können. Ohne diese Entbindung kann kein Antrag angenommen werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Schwelzersetzung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




