Sozialgerichtsrechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten – zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) oder Rentenversicherung – dient (§ 2f ARB 2000).
Der Sozialgerichtsrechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrsrechtsschutz
Fahrerrechtsschutz
Privatrechtsschutz für Selbstständige
Berufsrechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
Rechtsschutz für Firmen
Rechtsschutz für Vereine
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
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