Spartentrennung
Die Versicherungssparten Lebensversicherung und Krankenversicherung dürfen jeweils nicht mit anderen Sparten zusammen in einem Unternehmen betrieben werden, um die jeweiligen Sparbeiträge bzw. Alterungsrückstellungen der Kunden vor Auszehrung zu schützen. Die Rechtsschutzversicherung darf nur dann mit anderen Sparten zusammen betrieben werden, wenn die Leistungsbearbeitung auf externe Dienstleister ausgelagert wird, was in der Praxis dazu führt, dass Rechtsschutzversicherer ebenfalls keine andere Sparte betreiben. Die Spartentrennung wird von der BaFin überwacht, bei Nichteinhaltung wird keine Genehmigung zum Geschäftsbetrieb erteilt. Sie ist Grund für die übliche Bildung von Versicherungskonzernen.
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