Staffelregelung
Der Leistungseintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann abweichend vom üblichen Berufsunfähigkeitsgrad (50 Prozent) nach einer Staffelregelung festgelegt werden, die ab einem bestimmten Berufsunfähigkeitsgrad (z.B. 25 Prozent) bereits eine teilweise Leistung vorsehen (z.B. in Höhe des festgestellten Grad der Berufsunfähigkeit) und erst ab einem höheren Berufsunfähigkeitsgrad (z.B. 75 Prozent) die volle Leistung.
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