Stationäre Heilbehandlung
Die ist eine Leistungsart durch die Private Krankenversicherung (PKV). Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen die Allgemeinen Krankenhausleistungen.
Darüber hinaus sind im Gegensatz zur GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) in der PKV folgende weitere Leistungen mitversichert:
Wahlleistungen für die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Chefarztbehandlung mit Abrechnung auch höherer Gebührensätze
Rettungsflug aus dem Ausland
Freie Krankenhauswahl
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