Steuerrechtsschutz
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten dient (§ 2e ARB 2000). Gemeint sind beispielsweise Streitigkeiten über einen Steuerbescheid und die dort verwendeten Ansätze.
Der Steuerrechtsschutz ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrsrechtsschutz
Fahrerrechtsschutz
Privatrechtsschutz für Selbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung)
Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
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