Steuerliche Behandlung Pflegeversicherung
Für die Behandlung der Beiträge zur Sozialen oder Privaten Pflegeversicherung gilt das Gleiche wie für die Private Krankenversicherung.
Nach dem 31.12.1957 Geborene können die Beiträge für eine Private Pflegeversicherung bis zu 184 EUR (268 EUR für Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen.
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