Sturmflut
Eine Sturmflut ist durch einen Sturm ausgelöste Überschwemmung der in Küstennähe gelegenen Gebiete.
Schäden durch Sturmflut sind sowohl aus der Sturmversicherung (Abschnitt A § 4 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008; Abschnitt A § 5 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung Abschnitt A § 1 Abs. 4 a) aa)) AStB 2008) als auch grundsätzlich aus der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen (§ 10 c) der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Sturmversicherung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




