Sturmflut
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Sturmflut bedeutet.
Sturmflut - Definition
Sturmflut
Eine Sturmflut ist durch einen Sturm ausgelöste Überschwemmung der in Küstennähe gelegenen Gebiete.
Schäden durch Sturmflut sind sowohl aus der Sturmversicherung (Abschnitt A § 4 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008; Abschnitt A § 5 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung Abschnitt A § 1 Abs. 4 a) aa)) AStB 2008) als auch grundsätzlich aus der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen (§ 10 c) der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008.
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