Tagegeld Unfallversicherung
Die Tagegeld der Unfallversicherung ersetzt den Einkommensausfall bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Der Beginn kann ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden – allerdings nur bei Selbstständigen und Hausfrauen – oder ab einem späteren Tag, zum Beispiel bei Arbeitnehmern ab dem 43. Tag (typischerweise Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Tipp
Nächstes Thema in unserem Lexikon Tarifgruppen
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




