Tarifwechsel
Versicherte haben ein Recht auf Tarifwechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, allerdings kann dies bei verbesserten Leistungen mit höherem Beitrag und einer Wartezeit für die zusätzliche Leistung verbunden sein. Versicherte über 60 Jahre müssen bei der Beitragserhöhung auf die Möglichkeit hingewiesen werden, in den Standardtarif zu wechseln.
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