Teilwert
Der Arbeitgeber darf eine Pensionsverpflichtung in der Steuerbilanz nur mit dem Teilwert nach § 6a EStG ansetzen. Dieser Teilwert berechnet sich abweichend vom sonst verwendeten Teilwertbegriff des Steuerrechts wie folgt:
Barwert der Leistungen abzüglich Barwert der noch ausstehenden Jahresprämien = Teilwert.
Die Jahresprämien sind versicherungsmathematisch gleichmäßig über die Dienstzeit zu verteilen, vom Diensteintritt bis zum Pensionsalter des Arbeitnehmers.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Temperaturschwankung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




