Transparenzgebot
Nach der Rechtsprechung sind auch die Versicherer als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Transparenzgebot verpflichtet, die Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner eindeutig und verständlich darzustellen, damit diese sich bei Vertragsschluss hinreichend über die rechtliche Tragweite der Versicherungsbedingungen informieren können. Wirtschaftliche Belastungen und Nachteile müssen erkennbar werden. Klauseln müssen aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers grundsätzlich aus sich heraus verständlich sein.
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