Umwelthaftung
Die Betreiber von umweltgefährdenden Anlagen gemäß Anhang 1 zum Umwelthaftungsgesetz unterliegen der Umwelthaftung ohne Entlastungsmöglichkeit für Personen- und Sachschäden, die durch eine Umwelteinwirkung der Anlage entstehen. Die Haftung ist auf 85 Mio. EUR begrenzt.
Umwelthaftungsrisiken werden über eine spezielle Umwelt Haftpflichtversicherung abgedeckt. Lediglich Restrisiken, die nicht die genannten Anlagen betreffen, werden über eine Umwelthaftpflicht Basisversicherung für Gewerbebetriebe abgedeckt.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Umwelt Nullstellung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




