Unfall (Kraftfahrtversicherung)
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Unfall (Kraftfahrtversicherung) bedeutet.
Unfall (Kraftfahrtversicherung) - Definition
Unfall (Kraftfahrtversicherung)
Leistungsart der Vollkaskoversicherung in einer Autoversicherung. Ein Unfall ist nach Ziffer A.2.3.2 AKB 2008 definiert als ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Ausgeschlossen bleiben:
Bremsschäden – z.B. der beim Bremsen geplatzte Reifen.
Abnutzungsschäden, Schäden durch falsche Bedienung, Bruchschäden, Schäden durch Materialfehler.
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